Öffentliche Gottesdienste mit Beschränkungen ab 15. Mai wieder möglich

Seit über einem Monat bewegen uns die Maßnahmen gegen das Covid 19 Virus. Unser Dank und die aufrichtige Wertschätzung gilt dem Mittragen, dem Verständnis und dem Engagement, dem Beten und dem Feiern in dieser für uns alle außergewöhnlichen Situation. Das gemeinsame Feiern, aber auch die Sorge um den Schutz des Lebens verbinden uns.
Ab 15. Mai ist es wieder möglich unter bestimmten Rahmenbedingungen gemeinsam Gottesdienste zu feiern.
Beschränkungen der Gesamtzahl aller mitfeiernden. Der Berechnungsschlüssel ist 10 m2 pro Person.
Mindesabstand von 2 m für Personen die nicht im gleichen Haushalt leben
Ordnerdienste und Einlasskontrolle sind zu gewähren.
Verwendung von Mund und Nasenschutz (ab 7 Jahren).
Häufig benutzte Flächen sind zu reinigen und desinfizieren.
Diese Maßnahmen sind unbedingt einzuhalten.