Wenn ab 1. Mai die Ausgangsbeschränkungen gelockert und die Kirchen wieder ab 15. Mai für die Gottesdienste geöffnet werden, ist auch die Möglichkeit gegeben die Fastenwürfel einzusammeln.
Wenn ab 1. Mai die Ausgangsbeschränkungen gelockert und die Kirchen wieder ab 15. Mai für die Gottesdienste geöffnet werden, ist auch die Möglichkeit gegeben die Fastenwürfel einzusammeln.