Die bisherigen Rahmenbedingungen zur Feier der Gottesdienst im kleinsten Kreis und stellvertretend für die ganze Gemeinde werden bis vorerst 06. Februar 2021 verlängert.
Die Kirchen und Religionsgemeinschaft, die derzeit schon sehr viel zu einem sicheren Umgang miteinander beitragen, werden in Abstimmung mit der Bundesregierung Regelungen erarbeiten, um Gottesdienste wieder in größerer Öffentlichkeit gemeinsam zu feiern.