Nicht öffentliche Gottesdienste wirksam vom 28. Dezember bis vorerst 17. Jänner 2021

Im Hinblick auf den österreichweiten Lockdown und die aktuelle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlassen die österreichischen Bischöfe, vor dem Hintergrund eines diesbezüglichen Übereinkommens mit der Regierung, nachstehende Rahmenordnung für die Feier von Gottesdiensten:

  • Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen. 
  • Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe (höchstens 5-10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inkl. Vorsteher) stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert wird.