Im Hinblick auf den österreichweiten Lockdown und die aktuelle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlassen die österreichischen Bischöfe, vor dem Hintergrund eines diesbezüglichen Übereinkommens mit der Regierung, nachstehende Rahmenordnung für die Feier von Gottesdiensten:
- Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen.
- Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe (höchstens 5-10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inkl. Vorsteher) stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert wird.