Ergänzung zur Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz

  • Der Bischof ordnet in Ergänzung zur derzeit geltenden Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz für die Feier öffentlicher Gottesdienste im Bereich der Diözese St. Pölten ab Freitag, 24. Juli folgende Maßnahmen an.
  • Alle Personen (Ausnahme Kinder bis zum 6. Lebensjahr)  müssen beim Betreten & Verlassen der Kirche den Mund- & Naschenschutz tragen.
  • die Wortfolge “Der Leib Christi – Amen” während der Kommunionspendung ist zu unterlassen.
  • Erinnert sei an die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter .
  • Der Willkommensdienst ist weiterhin beizubehalten.

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